Entgeltumwandlung: So funktioniert die bAV (2025)

Vergütung
Entgeltumwandlung betriebliche Altersvorsorge bAV Gehaltsumwandlung Rente

Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer Teile ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge ein.

Die Entgeltumwandlung ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) umzuwandeln. Der Vorteil: Auf den umgewandelten Betrag fallen bis zu bestimmten Grenzen keine Steuern und keine Sozialabgaben an. Zusammen mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % ist die Entgeltumwandlung eine der attraktivsten Formen der Altersvorsorge in Deutschland.

Was ist Entgeltumwandlung? Definition

Bei der Entgeltumwandlung (auch Gehaltsumwandlung oder Brutto-Entgeltumwandlung) verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts. Dieser Betrag wird stattdessen direkt vom Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.

Der Vorteil: Auf den umgewandelten Betrag fallen (bis zur Förderhöchstgrenze) keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge an – das Nettogehalt sinkt daher weniger als der Bruttoverzicht.

Beispiel: So funktioniert Entgeltumwandlung

Position Ohne Entgeltumwandlung Mit Entgeltumwandlung (200 €)
Bruttogehalt 4.000 € 4.000 €
Entgeltumwandlung 0 € - 200 €
Steuerpflichtiges Brutto 4.000 € 3.800 €
Steuern + Sozialabgaben (ca. 40%) - 1.600 € - 1.520 €
Nettogehalt 2.400 € 2.280 €
Netto-Aufwand für 200 € bAV - 120 €

Ergebnis: Der Arbeitnehmer verzichtet auf nur 120 € netto, bekommt aber 200 € in die Altersvorsorge eingezahlt.

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

Seit dem 1. Januar 2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a Betriebsrentengesetz - BetrAVG):

  • Wer hat Anspruch? Alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Wie viel? Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
  • Durchführungsweg: Arbeitgeber kann den Durchführungsweg bestimmen
  • Arbeitgeber darf nicht ablehnen: Er muss Entgeltumwandlung ermöglichen

Fördergrenzen 2025

Förderung Grenze 2025 Berechnung
Steuerfreier Höchstbetrag 7.728 € / Jahr (644 € / Monat) 8% der BBG RV West
Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag 3.864 € / Jahr (322 € / Monat) 4% der BBG RV West

BBG RV West 2025: 96.600 € / Jahr

Was bedeutet das konkret?

  • Bis 322 €/Monat: Steuer- UND sozialabgabenfrei
  • 322 € - 644 €/Monat: Steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig
  • Über 644 €/Monat: Voll steuer- und sozialabgabenpflichtig

Arbeitgeberzuschuss: Pflicht seit 2022

Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu zahlen:

Regelung Details
Pflichtzuschuss 15% des umgewandelten Entgelts
Voraussetzung Arbeitgeber spart Sozialversicherungsbeiträge
Gilt für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
Gültig seit Neuverträge ab 2019, Altverträge ab 2022

Beispiel mit Arbeitgeberzuschuss

Position Betrag
Entgeltumwandlung Arbeitnehmer 200 €
Pflichtzuschuss Arbeitgeber (15%) 30 €
Einzahlung in bAV gesamt 230 €

Viele Arbeitgeber zahlen mehr: 20%, 50% oder sogar 100% Zuschuss sind keine Seltenheit – ein attraktives Benefit zur Mitarbeiterbindung.

Durchführungswege der Entgeltumwandlung

Durchführungsweg Beschreibung Häufigkeit
Direktversicherung Lebensversicherung, Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer Am häufigsten (ca. 60%)
Pensionskasse Ähnlich wie Direktversicherung, oft branchenspezifisch Häufig
Pensionsfonds Kapitalanlagegesellschaft, mehr Flexibilität Weniger verbreitet
Unterstützungskasse Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung Für höhere Beiträge
Direktzusage Arbeitgeber zahlt direkt aus Betriebsvermögen Für Führungskräfte

Was kann umgewandelt werden?

Gehaltsbestandteil Umwandlung möglich?
Grundgehalt Ja (am häufigsten)
Überstundenvergütung Ja
Weihnachtsgeld Ja
Urlaubsgeld Ja
Boni/Prämien Ja
Vermögenswirksame Leistungen Ja

Vorteile der Entgeltumwandlung

Für Arbeitnehmer

  • Steuerersparnis: Keine Lohnsteuer auf umgewandelten Betrag (bis 8% BBG)
  • Sozialabgabenersparnis: Keine SV-Beiträge (bis 4% BBG)
  • Arbeitgeberzuschuss: Mindestens 15% zusätzlich vom Arbeitgeber
  • Zusätzliche Altersvorsorge: Dritte Säule neben gesetzlicher und privater Rente
  • Insolvenzschutz: Ansprüche sind über PSVaG abgesichert

Für Arbeitgeber

Nachteile der Entgeltumwandlung

Für Arbeitnehmer

  • Geringere gesetzliche Rente: Durch niedrigeres SV-Brutto sinken die Rentenansprüche
  • Nachgelagerte Besteuerung: Die Betriebsrente muss im Alter versteuert werden
  • Krankenversicherungsbeiträge: Auf die Betriebsrente fallen volle KV-Beiträge an
  • Bindung: Geld ist bis zur Rente gebunden
  • Geringere Ansprüche: Niedrigeres Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld

Entgeltumwandlung bei Jobwechsel

Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?

Option Beschreibung
Portabilität Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen (Rechtsanspruch!)
Beitragsfrei stellen Vertrag ruhen lassen, Anspruch bleibt erhalten
Privat weiterführen Eigene Beiträge einzahlen (selten sinnvoll)

Wichtig: Seit 2005 besteht ein Rechtsanspruch auf Portabilität – der neue Arbeitgeber muss den Vertrag übernehmen oder einen gleichwertigen anbieten.

Entgeltumwandlung vs. Riester-Rente

Kriterium Entgeltumwandlung (bAV) Riester-Rente
Förderung Steuer- + SV-Ersparnis Zulagen + Sonderausgabenabzug
Arbeitgeberbeteiligung Ja (mind. 15%) Nein
Für wen besonders geeignet? Höhere Einkommen, Steuerklasse I/IV Geringverdiener, Familien mit Kindern
Krankenversicherung im Alter Volle KV-Beiträge Keine KV-Beiträge (privat)
Flexibilität An Arbeitgeber gebunden Unabhängig vom Arbeitgeber

Lohnt sich Entgeltumwandlung?

Die Entgeltumwandlung lohnt sich besonders für:

  • Arbeitnehmer mit höherem Einkommen (hohe Steuerersparnis)
  • Arbeitnehmer mit hohem Arbeitgeberzuschuss (über 15%)
  • Arbeitnehmer ohne Kinder (kein Riester-Vorteil)
  • Arbeitnehmer nahe der Rente (kurze Ansparphase, aber Förderung mitnehmen)

Kritischer zu prüfen bei:

  • Geringverdienern (Riester oft günstiger)
  • Arbeitnehmern mit unsicherer Beschäftigung (geringeres ALG I)
  • Jungen Arbeitnehmern (lange Bindung, Flexibilität eingeschränkt)

Checkliste für Arbeitgeber

  • Entgeltumwandlung im Unternehmen anbieten (Pflicht bei Anfrage!)
  • Durchführungsweg festlegen (meist Direktversicherung)
  • Versicherungspartner auswählen
  • Arbeitgeberzuschuss definieren (mindestens 15%)
  • Rahmenvertrag abschließen (bessere Konditionen)
  • Mitarbeiter informieren und beraten
  • Lohnbuchhaltung einrichten
  • Prozess für Jobwechsel/Portabilität klären

Häufige Fragen (FAQ)

Muss mein Arbeitgeber Entgeltumwandlung anbieten?

Ja, seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber kann den Durchführungsweg wählen, darf aber nicht ablehnen.

Wie hoch sollte die Entgeltumwandlung sein?

Optimal ist der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag von 322 €/Monat (2025). So profitieren Sie maximal von Steuer- und SV-Ersparnis.

Kann ich die Entgeltumwandlung jederzeit beenden?

Ja, die Entgeltumwandlung kann jederzeit beendet oder reduziert werden. Das bereits angesparte Kapital bleibt erhalten.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Die Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt. Bei Direktversicherungen gehört das Kapital ohnehin dem Versicherer.

Muss ich die Betriebsrente später versteuern?

Ja, die Betriebsrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Zusätzlich fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Fazit

Die Entgeltumwandlung ist ein attraktives Instrument der betrieblichen Altersvorsorge – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Die Kombination aus Steuerersparnis, Sozialabgabenersparnis und Arbeitgeberzuschuss macht sie zu einer der effizientesten Formen der Altersvorsorge. Allerdings sollten die Nachteile (geringere gesetzliche Rente, Besteuerung im Alter, KV-Beiträge) nicht unterschätzt werden. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert, um die optimale Höhe und den passenden Durchführungsweg zu finden. Für Arbeitgeber ist die Entgeltumwandlung ein wichtiges Benefit zur Mitarbeiterbindung – mit überschaubarem Aufwand und sogar Kostenersparnis durch reduzierte Sozialabgaben.