Die Entgeltumwandlung ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) umzuwandeln. Der Vorteil: Auf den umgewandelten Betrag fallen bis zu bestimmten Grenzen keine Steuern und keine Sozialabgaben an. Zusammen mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % ist die Entgeltumwandlung eine der attraktivsten Formen der Altersvorsorge in Deutschland.
Was ist Entgeltumwandlung? Definition
Bei der Entgeltumwandlung (auch Gehaltsumwandlung oder Brutto-Entgeltumwandlung) verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts. Dieser Betrag wird stattdessen direkt vom Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.
Der Vorteil: Auf den umgewandelten Betrag fallen (bis zur Förderhöchstgrenze) keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge an – das Nettogehalt sinkt daher weniger als der Bruttoverzicht.
Beispiel: So funktioniert Entgeltumwandlung
| Position | Ohne Entgeltumwandlung | Mit Entgeltumwandlung (200 €) |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 4.000 € | 4.000 € |
| Entgeltumwandlung | 0 € | - 200 € |
| Steuerpflichtiges Brutto | 4.000 € | 3.800 € |
| Steuern + Sozialabgaben (ca. 40%) | - 1.600 € | - 1.520 € |
| Nettogehalt | 2.400 € | 2.280 € |
| Netto-Aufwand für 200 € bAV | - | 120 € |
Ergebnis: Der Arbeitnehmer verzichtet auf nur 120 € netto, bekommt aber 200 € in die Altersvorsorge eingezahlt.
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Seit dem 1. Januar 2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a Betriebsrentengesetz - BetrAVG):
- Wer hat Anspruch? Alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Wie viel? Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
- Durchführungsweg: Arbeitgeber kann den Durchführungsweg bestimmen
- Arbeitgeber darf nicht ablehnen: Er muss Entgeltumwandlung ermöglichen
Fördergrenzen 2025
| Förderung | Grenze 2025 | Berechnung |
|---|---|---|
| Steuerfreier Höchstbetrag | 7.728 € / Jahr (644 € / Monat) | 8% der BBG RV West |
| Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag | 3.864 € / Jahr (322 € / Monat) | 4% der BBG RV West |
BBG RV West 2025: 96.600 € / Jahr
Was bedeutet das konkret?
- Bis 322 €/Monat: Steuer- UND sozialabgabenfrei
- 322 € - 644 €/Monat: Steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig
- Über 644 €/Monat: Voll steuer- und sozialabgabenpflichtig
Arbeitgeberzuschuss: Pflicht seit 2022
Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu zahlen:
| Regelung | Details |
|---|---|
| Pflichtzuschuss | 15% des umgewandelten Entgelts |
| Voraussetzung | Arbeitgeber spart Sozialversicherungsbeiträge |
| Gilt für | Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds |
| Gültig seit | Neuverträge ab 2019, Altverträge ab 2022 |
Beispiel mit Arbeitgeberzuschuss
| Position | Betrag |
|---|---|
| Entgeltumwandlung Arbeitnehmer | 200 € |
| Pflichtzuschuss Arbeitgeber (15%) | 30 € |
| Einzahlung in bAV gesamt | 230 € |
Viele Arbeitgeber zahlen mehr: 20%, 50% oder sogar 100% Zuschuss sind keine Seltenheit – ein attraktives Benefit zur Mitarbeiterbindung.
Durchführungswege der Entgeltumwandlung
| Durchführungsweg | Beschreibung | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Direktversicherung | Lebensversicherung, Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer | Am häufigsten (ca. 60%) |
| Pensionskasse | Ähnlich wie Direktversicherung, oft branchenspezifisch | Häufig |
| Pensionsfonds | Kapitalanlagegesellschaft, mehr Flexibilität | Weniger verbreitet |
| Unterstützungskasse | Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung | Für höhere Beiträge |
| Direktzusage | Arbeitgeber zahlt direkt aus Betriebsvermögen | Für Führungskräfte |
Was kann umgewandelt werden?
| Gehaltsbestandteil | Umwandlung möglich? |
|---|---|
| Grundgehalt | Ja (am häufigsten) |
| Überstundenvergütung | Ja |
| Weihnachtsgeld | Ja |
| Urlaubsgeld | Ja |
| Boni/Prämien | Ja |
| Vermögenswirksame Leistungen | Ja |
Vorteile der Entgeltumwandlung
Für Arbeitnehmer
- Steuerersparnis: Keine Lohnsteuer auf umgewandelten Betrag (bis 8% BBG)
- Sozialabgabenersparnis: Keine SV-Beiträge (bis 4% BBG)
- Arbeitgeberzuschuss: Mindestens 15% zusätzlich vom Arbeitgeber
- Zusätzliche Altersvorsorge: Dritte Säule neben gesetzlicher und privater Rente
- Insolvenzschutz: Ansprüche sind über PSVaG abgesichert
Für Arbeitgeber
- Sozialabgabenersparnis: Ca. 20% weniger AG-Anteil auf umgewandelten Betrag
- Mitarbeiterbindung: Attraktives Benefit
- Arbeitgeberattraktivität: Wichtiger Faktor im Employer Branding
- Geringer Aufwand: Versicherer übernimmt Verwaltung
Nachteile der Entgeltumwandlung
Für Arbeitnehmer
- Geringere gesetzliche Rente: Durch niedrigeres SV-Brutto sinken die Rentenansprüche
- Nachgelagerte Besteuerung: Die Betriebsrente muss im Alter versteuert werden
- Krankenversicherungsbeiträge: Auf die Betriebsrente fallen volle KV-Beiträge an
- Bindung: Geld ist bis zur Rente gebunden
- Geringere Ansprüche: Niedrigeres Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld
Entgeltumwandlung bei Jobwechsel
Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?
| Option | Beschreibung |
|---|---|
| Portabilität | Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen (Rechtsanspruch!) |
| Beitragsfrei stellen | Vertrag ruhen lassen, Anspruch bleibt erhalten |
| Privat weiterführen | Eigene Beiträge einzahlen (selten sinnvoll) |
Wichtig: Seit 2005 besteht ein Rechtsanspruch auf Portabilität – der neue Arbeitgeber muss den Vertrag übernehmen oder einen gleichwertigen anbieten.
Entgeltumwandlung vs. Riester-Rente
| Kriterium | Entgeltumwandlung (bAV) | Riester-Rente |
|---|---|---|
| Förderung | Steuer- + SV-Ersparnis | Zulagen + Sonderausgabenabzug |
| Arbeitgeberbeteiligung | Ja (mind. 15%) | Nein |
| Für wen besonders geeignet? | Höhere Einkommen, Steuerklasse I/IV | Geringverdiener, Familien mit Kindern |
| Krankenversicherung im Alter | Volle KV-Beiträge | Keine KV-Beiträge (privat) |
| Flexibilität | An Arbeitgeber gebunden | Unabhängig vom Arbeitgeber |
Lohnt sich Entgeltumwandlung?
Die Entgeltumwandlung lohnt sich besonders für:
- Arbeitnehmer mit höherem Einkommen (hohe Steuerersparnis)
- Arbeitnehmer mit hohem Arbeitgeberzuschuss (über 15%)
- Arbeitnehmer ohne Kinder (kein Riester-Vorteil)
- Arbeitnehmer nahe der Rente (kurze Ansparphase, aber Förderung mitnehmen)
Kritischer zu prüfen bei:
- Geringverdienern (Riester oft günstiger)
- Arbeitnehmern mit unsicherer Beschäftigung (geringeres ALG I)
- Jungen Arbeitnehmern (lange Bindung, Flexibilität eingeschränkt)
Checkliste für Arbeitgeber
- Entgeltumwandlung im Unternehmen anbieten (Pflicht bei Anfrage!)
- Durchführungsweg festlegen (meist Direktversicherung)
- Versicherungspartner auswählen
- Arbeitgeberzuschuss definieren (mindestens 15%)
- Rahmenvertrag abschließen (bessere Konditionen)
- Mitarbeiter informieren und beraten
- Lohnbuchhaltung einrichten
- Prozess für Jobwechsel/Portabilität klären
Häufige Fragen (FAQ)
Muss mein Arbeitgeber Entgeltumwandlung anbieten?
Ja, seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber kann den Durchführungsweg wählen, darf aber nicht ablehnen.
Wie hoch sollte die Entgeltumwandlung sein?
Optimal ist der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag von 322 €/Monat (2025). So profitieren Sie maximal von Steuer- und SV-Ersparnis.
Kann ich die Entgeltumwandlung jederzeit beenden?
Ja, die Entgeltumwandlung kann jederzeit beendet oder reduziert werden. Das bereits angesparte Kapital bleibt erhalten.
Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Die Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt. Bei Direktversicherungen gehört das Kapital ohnehin dem Versicherer.
Muss ich die Betriebsrente später versteuern?
Ja, die Betriebsrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Zusätzlich fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.
Fazit
Die Entgeltumwandlung ist ein attraktives Instrument der betrieblichen Altersvorsorge – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Die Kombination aus Steuerersparnis, Sozialabgabenersparnis und Arbeitgeberzuschuss macht sie zu einer der effizientesten Formen der Altersvorsorge. Allerdings sollten die Nachteile (geringere gesetzliche Rente, Besteuerung im Alter, KV-Beiträge) nicht unterschätzt werden. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert, um die optimale Höhe und den passenden Durchführungsweg zu finden. Für Arbeitgeber ist die Entgeltumwandlung ein wichtiges Benefit zur Mitarbeiterbindung – mit überschaubarem Aufwand und sogar Kostenersparnis durch reduzierte Sozialabgaben.
