Was ist der Fahrtkostenzuschuss?
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, mit der Mitarbeitende bei den Kosten für den täglichen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte finanziell unterstützt werden. Er zählt zu den klassischen Fringe Benefits und ist in vielen Unternehmen fester Bestandteil des Vergütungspakets.
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht – es sei denn, er ist im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag vereinbart. Dennoch ist er ein beliebtes und vergleichsweise kostengünstiges Instrument zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung.
Arten des Fahrtkostenzuschusses
Arbeitgeber können den Fahrtkostenzuschuss auf verschiedene Arten gewähren:
- Barzuschuss: Direkte Auszahlung eines monatlichen oder jährlichen Betrags auf das Gehaltskonto – lohnsteuerpflichtig, kann aber pauschal versteuert werden.
- Jobticket / Deutschlandticket-Zuschuss: Arbeitgeber übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für ein ÖPNV-Ticket – unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.
- Tankkostenzuschuss: Zuschuss für Mitarbeitende, die mit dem eigenen PKW pendeln – ebenfalls lohnsteuerpflichtig bzw. pauschalierbar.
- Dienstrad / E-Bike-Leasing: Indirekte Form der Fahrtkostenunterstützung für Mitarbeitende, die mit dem Rad zur Arbeit kommen.
Steuerliche Behandlung des Fahrtkostenzuschusses
Die steuerliche Behandlung hängt von der Art des Zuschusses ab. Grundsätzlich gilt: Ein Fahrtkostenzuschuss ist Arbeitslohn und damit lohnsteuerpflichtig. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen und Vergünstigungen:
Pauschalversteuerung mit 15 %
Arbeitgeber können Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem pauschalen Steuersatz von 15 % versteuern – anstelle der individuellen Lohnsteuer des Mitarbeitenden. Voraussetzung: Der Zuschuss darf die Entfernungspauschale nicht übersteigen (0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km). Der Vorteil: Der Mitarbeitende erhält den Zuschuss netto, der Arbeitgeber trägt die Steuerlast.
Steuerfreies Jobticket
Seit 2019 sind Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Das gilt auch für das Deutschlandticket. Wichtig: Wird das Jobticket steuerfrei gewährt, mindert es die Entfernungspauschale in der Steuererklärung des Mitarbeitenden.
Sachbezugsfreigrenze
Fahrtkostenzuschüsse in Form von Sachleistungen (z. B. Gutscheine für Tankstellen) können unter die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 € fallen und damit steuerfrei sein – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Fahrtkostenzuschuss und Entfernungspauschale
Mitarbeitende können in ihrer persönlichen Steuererklärung die Entfernungspauschale (auch „Pendlerpauschale") als Werbungskosten geltend machen. Erhält ein Mitarbeitender jedoch einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber, wird dieser auf die abziehbare Entfernungspauschale angerechnet. Es ist daher sinnvoll, Mitarbeitende darüber zu informieren, damit sie ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen können.
Praktische Umsetzung für Arbeitgeber
Bei der Einführung eines Fahrtkostenzuschusses sollten Arbeitgeber folgende Punkte beachten:
- Schriftliche Regelung: Den Zuschuss im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festhalten – Höhe, Voraussetzungen und Auszahlungsmodalitäten.
- Gleichbehandlung: Der Zuschuss sollte für vergleichbare Mitarbeitergruppen einheitlich geregelt sein, um arbeitsrechtliche Probleme zu vermeiden.
- Lohnabrechnung: Die korrekte steuerliche Behandlung in der Lohnabrechnung sicherstellen – ggf. mit Steuerberater abstimmen.
- Nachweispflicht: Bei pauschal versteuertem Zuschuss müssen Entfernungskilometer und Arbeitstage dokumentiert werden.
Fahrtkostenzuschuss als Recruiting-Argument
Gerade in Regionen mit schlechter ÖPNV-Anbindung oder für Pendler mit langen Arbeitswegen ist ein Fahrtkostenzuschuss ein spürbarer finanzieller Vorteil. In Stellenanzeigen und im Onboarding kommuniziert, trägt er zur Attraktivität als Arbeitgeber bei – besonders wenn er als steuerfreies Jobticket gewährt wird, da der Nettovorteil für Mitarbeitende hier besonders transparent ist.
Fazit
Der Fahrtkostenzuschuss ist ein einfaches, aber wirkungsvolles Instrument der Mitarbeitervergütung. Mit der richtigen steuerlichen Gestaltung profitieren beide Seiten: Mitarbeitende erhalten eine spürbare finanzielle Entlastung, Arbeitgeber stärken ihre Arbeitgeberattraktivität – oft zu geringeren Kosten als eine vergleichbare Gehaltserhöhung.
