Was ist eine Freistellung?
Eine Freistellung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeitenden vorübergehend oder dauerhaft von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit – bei gleichzeitiger Fortzahlung oder ohne Fortzahlung des Entgelts. Der Arbeitsvertrag bleibt dabei in der Regel bestehen; lediglich die Pflicht zur tatsächlichen Arbeitserbringung wird ausgesetzt.
Freistellungen können auf Initiative des Arbeitgebers oder auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgen und haben sehr unterschiedliche Anlässe – von der Freistellung nach einer Kündigung über gesetzliche Freistellungsansprüche bis hin zur bezahlten Auszeit für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Arten der Freistellung
1. Unwiderrufliche Freistellung
Die unwiderrufliche Freistellung ist die weitreichendste Form. Der Mitarbeitende wird endgültig von der Arbeitspflicht befreit und muss nicht mehr im Betrieb erscheinen. Sie wird häufig nach Ausspruch einer Kündigung vereinbart – etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags. Resturlaub und Überstunden werden dabei in der Regel auf die Freistellungszeit angerechnet.
2. Widerrufliche Freistellung
Bei der widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber die Freistellung jederzeit zurücknehmen und den Mitarbeitenden wieder zur Arbeit einbestellen. Sie bietet dem Arbeitgeber mehr Flexibilität, schafft aber für den Mitarbeitenden Unsicherheit. In der Praxis wird sie seltener eingesetzt als die unwiderrufliche Variante.
3. Bezahlte Freistellung
Bei der bezahlten Freistellung wird das Gehalt während der Freistellungsphase weiter gezahlt. Dies ist die häufigste Form – etwa bei Freistellung nach Kündigung, bei gesetzlichen Freistellungsansprüchen (z. B. Pflegezeit) oder bei der Freistellung für Betriebsräte.
4. Unbezahlte Freistellung
Die unbezahlte Freistellung setzt eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Typische Anlässe sind Sabbaticals, längere Auslandsaufenthalte oder die Begleitung pflegebedürftiger Angehöriger. Da kein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlte Freistellung besteht, ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Gesetzliche Freistellungsansprüche
In Deutschland gibt es eine Reihe gesetzlich geregelter Freistellungsansprüche, auf die Mitarbeitende einen Rechtsanspruch haben:
- Mutterschutz und Elternzeit: Gesetzlich geregelte Freistellung rund um Geburt und Kinderbetreuung – mit Kündigungsschutz.
- Pflegezeit: Nach dem Pflegezeitgesetz haben Mitarbeitende Anspruch auf bis zu 6 Monate Freistellung zur Pflege naher Angehöriger.
- Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate teilweise Freistellung zur Pflege naher Angehöriger nach dem Familienpflegezeitgesetz.
- Betriebsratstätigkeit: Betriebsratsmitglieder sind für ihre Tätigkeit von der Arbeit freizustellen – ab einer bestimmten Betriebsgröße vollständig.
- Arztbesuche und behördliche Termine: Für unaufschiebbare Termine besteht ein Anspruch auf kurzzeitige bezahlte Freistellung.
- Ehrenamt und Bildungsurlaub: Je nach Bundesland und Tarifvertrag bestehen Ansprüche auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten oder Weiterbildungen.
Freistellung nach Kündigung
Eine der häufigsten Formen in der Praxis ist die Freistellung nach Ausspruch einer Kündigung. Der Arbeitgeber stellt den Mitarbeitenden für die Dauer der Kündigungsfrist frei – meist um Interessenkonflikte, den Abfluss sensibler Daten oder eine negative Beeinflussung des Teams zu vermeiden. Wichtige Punkte dabei:
- Das Gehalt wird bis zum Ende der Kündigungsfrist weitergezahlt.
- Resturlaub und Überstunden werden auf die Freistellungszeit angerechnet – bei unwiderruflicher Freistellung automatisch, bei widerruflicher nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
- Der Mitarbeitende darf während der Freistellung grundsätzlich keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt wurde.
- Sozialversicherungsbeiträge laufen während der bezahlten Freistellung weiter.
Freistellung und Wettbewerbsverbot
Bei der Freistellung nach Kündigung ist zu beachten, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart wurde. Mitarbeitende dürfen in diesem Fall auch während der Freistellungsphase nicht für Wettbewerber tätig werden – es sei denn, der Arbeitgeber verzichtet ausdrücklich auf das Wettbewerbsverbot.
Praktische Hinweise für HR
Bei der Umsetzung von Freistellungen sollten HR-Teams folgende Punkte sicherstellen:
- Freistellung immer schriftlich vereinbaren und Art (widerruflich / unwiderruflich), Dauer und Entgeltzahlung klar dokumentieren.
- Resturlaub und Überstunden transparent berechnen und anrechnen.
- Rückgabe von Firmeneigentum (Laptop, Diensthandy, Firmenwagen) regeln.
- Zugriffsrechte auf Systeme und E-Mail-Konten zeitnah einschränken.
- Kommunikation im Team sensibel gestalten – ohne Bloßstellung der freigestellten Person.
Fazit
Die Freistellung ist ein vielschichtiges arbeitsrechtliches Instrument mit zahlreichen Varianten und Rechtsfolgen. Für HR-Teams ist es wichtig, die verschiedenen Arten zu kennen, rechtssicher umzusetzen und im Einzelfall abzuwägen, welche Form am besten zu Situation und Zielsetzung passt. Eine sorgfältige schriftliche Dokumentation schützt beide Seiten und vermeidet spätere Streitigkeiten.
