Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind einer der am meisten unterschätzten finanziellen Vorteile im Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber zahlen, der Staat fördert – und der Arbeitnehmer baut Vermögen auf. Doch wie viel bekommt man wirklich? Welche Anlageformen sind möglich? Und lohnen sich VL überhaupt noch? Dieser Beitrag beantwortet alle wichtigen Fragen.
Was sind vermögenswirksame Leistungen? Definition
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die direkt in einen vom Arbeitnehmer bestimmten Sparvertrag eingezahlt werden – zur Bildung von Vermögen. Rechtsgrundlage ist das 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Die Zahlungen sind sozialabgaben- und in vielen Fällen steuerpflichtig – werden aber durch staatliche Förderung (Arbeitnehmer-Sparzulage) attraktiv gemacht.
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen
Einen gesetzlichen Anspruch auf VL gibt es nicht. Ein Anspruch entsteht durch:
- Tarifvertrag: Viele Tarifverträge sehen VL-Zahlungen vor – Höhe und Bedingungen variieren stark nach Branche
- Arbeitsvertrag: Individualvertraglich vereinbarte VL
- Betriebsvereinbarung: Kollektivregelung im Betrieb
Die Höhe der VL ist nicht gesetzlich festgelegt. Übliche Beträge liegen zwischen 13,29 Euro und 40 Euro pro Monat – je nach Tarifvertrag oder Vereinbarung. Das Maximum, auf das staatliche Förderung gezahlt wird, beträgt 40 Euro pro Monat (480 Euro/Jahr).
Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen
Fondssparplan (Aktienfonds)
Die beliebteste und renditestärkste Anlageform. VL werden monatlich in einen Investmentfonds eingezahlt. Vorteil: Renditechancen durch Kapitalmärkte. Nachteil: Kursrisiko. Staatliche Förderung: Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 % auf max. 400 Euro (= max. 80 Euro/Jahr) – bei Einkommensgrenze von 40.000 Euro (Alleinstehende) / 80.000 Euro (Verheiratete).
Bausparvertrag
VL werden in einen Bausparvertrag eingezahlt. Vorteil: Sicherheit, Wohnungsbauprämie zusätzlich möglich. Nachteil: Niedrige Zinsen. Staatliche Förderung: Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 % auf max. 470 Euro (= max. 43 Euro/Jahr) – bei Einkommensgrenze von 17.900 Euro (Alleinstehende) / 35.800 Euro (Verheiratete).
Betriebliche Altersvorsorge
VL können auch in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage, aber steuerliche Vorteile durch die bAV-Regelungen.
Sperrfrist und Auszahlung
VL-Verträge haben in der Regel eine Sperrfrist von 6 Jahren (Fondssparplan) oder 7 Jahren (Bausparvertrag). Innerhalb dieser Frist darf das angesparte Guthaben nicht ausgezahlt werden, ohne die Förderung zu verlieren. Nach Ablauf der Sperrfrist kann das Guthaben frei verwendet werden.
Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?
Das hängt von der Anlageform und dem persönlichen Einkommen ab:
- Wer VL vom Arbeitgeber bekommt und die Einkommensgrenze nicht überschreitet: Ja, definitiv – der Arbeitgeber zahlt, der Staat fördert
- Wer VL selbst finanziert (Entgeltumwandlung): Nur sinnvoll wenn staatliche Förderung greift
- Fondssparplan mit staatlicher Förderung: Attraktiv, besonders bei niedrigem Einkommen
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich selbst zum VL-Vertrag zuzahlen?
Nein – wenn der Arbeitgeber den Maximalbetrag zahlt, ist keine eigene Zuzahlung erforderlich. Wer mehr ansparen möchte, kann freiwillig zuzahlen.
Was passiert mit dem VL-Vertrag bei einem Jobwechsel?
Der VL-Vertrag gehört dem Arbeitnehmer – er läuft weiter. Der neue Arbeitgeber kann VL auf denselben Vertrag einzahlen oder ein neues Konto eröffnen.
Sind VL steuerpflichtig?
Ja – VL gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Jedoch ist die Steuerlast durch die staatliche Förderung und Anlagevorteile in den meisten Fällen mehr als ausgeglichen.
Fazit: VL nutzen – auch ohne eigenen Beitrag
Vermögenswirksame Leistungen sind kostenloser Aufbau von Vermögen – zumindest wenn der Arbeitgeber zahlt. Wer einen VL-Anspruch hat, sollte ihn unbedingt geltend machen und einen passenden Vertrag abschließen. Arbeitgeber, die VL anbieten, investieren mit geringem Aufwand in ein attraktives Benefit, das die Mitarbeiterbindung stärkt.
