Wiedereingliederung: Hamburger Modell, Ablauf & Rechte

HR Prozesse
Arbeitnehmer kehrt nach Krankheit schrittweise in den Betrieb zurück – Wiedereingliederung

Die Wiedereingliederung ermöglicht es Arbeitnehmern nach langer Krankheit, schrittweise in den Berufsalltag zurückzukehren – bei fortlaufendem Krankengeld und ohne sofortige volle Arbeitspflicht.

Nach einer langen Erkrankung direkt wieder Vollzeit zu arbeiten – das überfordert viele. Die stufenweise Wiedereingliederung (auch „Hamburger Modell") bietet einen strukturierten Weg zurück in den Berufsalltag: langsam, schrittweise, medizinisch begleitet. Doch wie funktioniert das genau? Wer hat Anspruch darauf? Was gilt für das Gehalt während der Wiedereingliederung? Und welche Pflichten haben Arbeitgeber? Dieser Beitrag gibt alle Antworten.

Was ist die stufenweise Wiedereingliederung? Definition

Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 28 SGB IX) ist ein Verfahren, das Arbeitnehmern nach einer längeren Erkrankung ermöglicht, schrittweise und mit zunehmender Belastung in das Arbeitsleben zurückzukehren – während sie offiziell noch als arbeitsunfähig gelten. Die Wiedereingliederung wird durch einen Stufenplan des behandelnden Arztes oder der Rehabilitationseinrichtung begleitet.

Das Verfahren wird auch als Hamburger Modell bezeichnet, weil es in Hamburg entwickelt und erprobt wurde.

Wann ist eine Wiedereingliederung sinnvoll?

Die stufenweise Wiedereingliederung eignet sich besonders bei:

  • Längerer Erkrankung (ab ca. 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit)
  • Psychischen Erkrankungen (Burnout, Depression, Angststörungen)
  • Schweren körperlichen Erkrankungen oder Operationen
  • Rehabilitationsmaßnahmen nach Unfall oder Herzerkrankung
  • Chronischen Erkrankungen mit schwankender Belastbarkeit

Wie funktioniert die Wiedereingliederung?

Schritt 1: Stufenplan erstellen

Der behandelnde Arzt oder die Rehabilitationseinrichtung erstellt einen Wiedereingliederungsplan, der schrittweise steigende Arbeitszeiten vorsieht. Beispiel:

  • Woche 1–2: 2 Stunden täglich
  • Woche 3–4: 4 Stunden täglich
  • Woche 5–6: 6 Stunden täglich
  • Ab Woche 7: Volle Arbeitszeit

Der Plan muss von allen Beteiligten unterschrieben werden: Arbeitnehmer, Arzt und Arbeitgeber. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers kann keine Wiedereingliederung stattfinden.

Schritt 2: Zustimmung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss der Wiedereingliederung freiwillig zustimmen – es gibt keinen Rechtsanspruch. In der Praxis stimmen Arbeitgeber in der Regel zu, da sie damit wertvollen Mitarbeitenden helfen und einem BEM-Verfahren zuvorkommen können.

Schritt 3: Meldung bei Krankenkasse oder Rentenversicherung

Zuständig für die Wiedereingliederung ist entweder:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung (wenn Krankengeld bezogen wird)
  • Die Deutsche Rentenversicherung (im Rahmen einer Rehabilitation)
  • Die gesetzliche Unfallversicherung (bei Arbeitsunfall)

Was passiert mit dem Gehalt während der Wiedereingliederung?

Das ist einer der häufigsten Irrtümer: Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer offiziell noch arbeitsunfähig. Das bedeutet:

  • Der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt
  • Der Arbeitnehmer erhält weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse (ca. 70 % des Bruttolohns)
  • Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nicht – die Wiedereingliederung ist medizinische Maßnahme, keine Arbeit im Rechtssinne

Viele Arbeitgeber zahlen jedoch freiwillig einen Zuschuss oder stellen die Vergütung sicher – das ist nicht verpflichtend, aber fördert den Wiedereinstieg und die Loyalität.

Rechte und Pflichten bei der Wiedereingliederung

Rechte des Arbeitnehmers

  • Schutz vor Kündigung: Eine Kündigung wegen der Erkrankung während der Wiedereingliederung ist an denselben strengen Voraussetzungen zu messen wie bei einer normalen krankheitsbedingten Kündigung
  • Anpassung des Stufenplans: Wenn die Belastung zu hoch ist, kann der Plan mit ärztlicher Unterstützung angepasst werden
  • Abbruch der Wiedereingliederung: Der Arbeitnehmer kann die Maßnahme jederzeit beenden, ohne Konsequenzen für den Krankengeldanspruch

Pflichten des Arbeitgebers

  • Zumutbare Aufgaben zuweisen: Während der Wiedereingliederung dürfen keine Aufgaben zugewiesen werden, die die Genesung gefährden
  • Angepassten Arbeitsplatz bereitstellen: Ggf. ergonomische Anpassungen oder Entlastung von körperlich belastenden Tätigkeiten
  • Diskrete Behandlung: Keine Offenlegung der Erkrankung gegenüber Kollegen ohne Einwilligung des Arbeitnehmers

Wiedereingliederung und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die stufenweise Wiedereingliederung ist nicht dasselbe wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), ergänzt es aber. Das BEM (§ 167 SGB IX) ist verpflichtend anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig war. Es ist ein umfassenderer Prozess zur dauerhaften Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit. Die stufenweise Wiedereingliederung kann Teil des BEM sein oder danach stattfinden.

Häufige Fragen (FAQ)

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Wiedereingliederung?

Gegenüber der Krankenkasse besteht ein Anspruch auf Unterstützung bei der stufenweisen Wiedereingliederung. Der Arbeitgeber muss jedoch zustimmen – er kann nicht gezwungen werden, an der Maßnahme teilzunehmen.

Kann die Wiedereingliederung scheitern?

Ja – wenn der Gesundheitszustand sich verschlechtert, die Belastung zu hoch ist oder der Stufenplan nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall kehrt der Arbeitnehmer zur vollen Arbeitsunfähigkeit zurück und erhält weiterhin Krankengeld.

Was passiert nach der Wiedereingliederung?

Wenn die vollständige Arbeitsfähigkeit wiedererlangt wurde, endet die Wiedereingliederung und das normale Arbeitsverhältnis setzt sich fort. Der Arzt stellt eine Gesundschreibung aus.

Fazit: Wiedereingliederung als Chance für beide Seiten

Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Win-win-Lösung: Arbeitnehmer kehren gesundheitsgerecht und nachhaltig in den Beruf zurück, Arbeitgeber behalten erfahrene Mitarbeitende und zeigen Fürsorglichkeit. Ein professionelles Rückkehrgespräch, ein angepasster Stufenplan und eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten sind die Schlüssel für eine erfolgreiche Wiedereingliederung.