Alle Änderungen für die Entgeltabrechnung in 2026

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Vergütung
Lohnsteuertabelle 2026 Deutschland Änderungen für Arbeitgeber

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Lohnsteuertabellen und Programmablaufpläne für 2026 veröffentlicht. Für Arbeitgeber und Lohnbuchhaltung bedeutet das: Neue Werte müssen in der Entgeltabrechnung hinterlegt werden. Wir zeigen, welche Änderungen ab Januar 2026 gelten.

Was sind Lohnsteuertabellen und Programmablaufpläne?

Die Lohnsteuertabellen dienen zur Berechnung der Lohnsteuer, die Arbeitgeber vom Gehalt einbehalten müssen. Die Programmablaufpläne sind die technische Grundlage für Lohnabrechnungsprogramme – sie definieren die Berechnungslogik für den Lohnsteuerabzug.

Die Tabellen werden jährlich angepasst, um Änderungen bei Steuerfreibeträgen, Sozialversicherungsbeiträgen und der sogenannten kalten Progression zu berücksichtigen.

Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro

Der steuerfreie Grundfreibetrag wird 2026 um 252 Euro angehoben:

Jahr Grundfreibetrag (Alleinstehende) Grundfreibetrag (Verheiratete)
2024 11.784 € 23.568 €
2025 12.096 € 24.192 €
2026 12.348 € 24.696 €

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird. Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei. Die Anhebung erfolgt automatisch im Lohnsteuertarif – Arbeitnehmer müssen nichts beantragen.

Ausgleich der kalten Progression

Zusätzlich werden die Tarifeckwerte um 2,0 Prozent nach rechts verschoben. Das verhindert, dass Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen. Der Spitzensteuersatz greift 2026 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro (2025: 68.481 Euro).

Kinderfreibetrag wird angehoben

Auch der Kinderfreibetrag steigt 2026:

Jahr Kinderfreibetrag (pro Elternteil) Kinderfreibetrag (gesamt)
2025 3.336 € 6.672 €
2026 3.414 € 6.828 €

Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) von 2.928 Euro ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro pro Kind.

Wichtig: Der Kinderfreibetrag wirkt sich beim Lohnsteuerabzug nur auf die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag aus – nicht auf die Lohnsteuer selbst. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.

Solidaritätszuschlag: Höhere Freigrenze

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt 2026 auf 20.350 Euro (Bemessungsgrundlage). Das bedeutet: Erst wenn die Lohnsteuer diesen Betrag übersteigt, wird der Soli fällig. Für die meisten Arbeitnehmer fällt damit weiterhin kein Solidaritätszuschlag an.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsrechengrößen steigen 2026 deutlich – basierend auf der Lohnentwicklung von 5,16 Prozent im Jahr 2024:

Beitragsbemessungsgrenze 2025 2026
Kranken- und Pflegeversicherung (Jahr) 66.150 € 69.750 €
Kranken- und Pflegeversicherung (Monat) 5.512,50 € 5.812,50 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung (Jahr) 96.600 € 101.400 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung (Monat) 8.050 € 8.450 €

Für Arbeitgeber bedeutet das: Bei Beschäftigten mit höheren Gehältern können die Lohnnebenkosten steigen, da mehr Einkommen beitragspflichtig wird.

Zusatzbeitrag Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Beitrag variiert je nach Krankenkasse. Die übrigen Beitragssätze bleiben unverändert.

Änderungen bei der Vorsorgepauschale

Die Programmablaufpläne 2026 enthalten auch Anpassungen bei der Vorsorgepauschale. Diese berücksichtigt Aufwendungen für Altersvorsorge und Krankenversicherung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren. Besonders bei privat Krankenversicherten ergeben sich Änderungen in der Berechnung.

Wichtige Werte 2026 im Überblick

Wert 2026
Grundfreibetrag 12.348 €
Kinderfreibetrag (gesamt) 9.756 €
Freigrenze Solidaritätszuschlag 20.350 €
BBG Krankenversicherung (Monat) 5.812,50 €
BBG Rentenversicherung (Monat) 8.450 €
Durchschnittlicher KV-Zusatzbeitrag 2,9 %

Was müssen Arbeitgeber jetzt tun?

Die gute Nachricht: Moderne Lohnabrechnungsprogramme übernehmen die neuen Werte automatisch per Update. Trotzdem sollten Arbeitgeber folgende Punkte prüfen:

  • Software-Update: Stellen Sie sicher, dass Ihre Lohnsoftware auf dem neuesten Stand ist
  • Erste Abrechnung 2026: Kontrollieren Sie die Januar-Abrechnung auf korrekte Werte
  • Budgetplanung: Kalkulieren Sie die höheren Sozialversicherungsbeiträge für Gutverdiener ein
  • Privat Versicherte: Prüfen Sie die Vorsorgepauschale bei PKV-versicherten Mitarbeitern

Fazit

Die Lohnsteuertabellen 2026 bringen moderate Entlastungen für Arbeitnehmer durch höhere Freibeträge. Für Arbeitgeber bedeuten die neuen Sozialversicherungswerte potenziell höhere Lohnnebenkosten bei Besserverdienenden. Mit einer aktuellen Lohnsoftware sind die Anpassungen jedoch schnell umgesetzt.