Das Jahr 2026 bringt zahlreiche Änderungen im Arbeitsrecht und HR-Bereich. Von der Mindestlohnerhöhung über neue Transparenzpflichten bei Gehältern bis hin zu angepassten Sozialversicherungswerten – Arbeitgeber sollten sich frühzeitig vorbereiten. Hier finden Sie alle wichtigen Neuerungen im Überblick.
Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht einer Steigerung von rund 8,4 Prozent. Bereits ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, folgt die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro.
Für Arbeitgeber bedeutet das:
- Lohnkosten für Mindestlohn-Beschäftigte steigen
- Arbeitsverträge und Stundenlöhne prüfen
- Budgetplanung für 2026 entsprechend anpassen
Auswirkungen auf Minijobs
Da die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt auch diese: Ab 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro monatlich (aktuell 556 Euro). Das ermöglicht Minijobbern mehr Arbeitsstunden bei gleichbleibendem Status.
Arbeitgeber sollten prüfen, ob bisherige Midijobber durch die neue Grenze zu Minijobbern werden – das kann Ummeldungen erforderlich machen.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Gehaltsangaben werden Pflicht
Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber:
- Gehaltsangaben in Stellenanzeigen: Arbeitgeber müssen künftig ein konkretes Gehalt oder eine Gehaltsspanne angeben
- Keine Gehaltsfragen im Bewerbungsgespräch: Bewerber dürfen nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt gefragt werden
- Berichtspflichten ab 100 Mitarbeitern: Unternehmen müssen regelmäßig über das geschlechtsspezifische Lohngefälle berichten
- Auskunftsrecht für alle: Mitarbeitende können Informationen über die durchschnittliche Vergütung vergleichbarer Positionen verlangen
Tipp: Beginnen Sie jetzt mit der Analyse Ihrer Gehaltsstrukturen. Prüfen Sie, ob es ungerechtfertigte Unterschiede gibt, und dokumentieren Sie objektive Kriterien für die Gehaltsfestlegung.
Pendlerpauschale: 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer
Gute Nachrichten für Pendler: Ab dem 1. Januar 2026 gilt die erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 Euro pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.
Für Arbeitgeber relevant:
- Bei Gehaltsverhandlungen als Argument nutzbar
- Eventuell Anpassung von Fahrtkostenzuschüssen prüfen
- Information an Mitarbeitende für die Steuererklärung
Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Die Rechengrößen der Sozialversicherung steigen 2026 deutlich – basierend auf der Lohnentwicklung von 5,16 Prozent im Jahr 2024:
| Wert | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze GKV (Jahr) | 66.150 € | 69.750 € |
| Beitragsbemessungsgrenze GKV (Monat) | 5.512,50 € | 5.812,50 € |
| Versicherungspflichtgrenze (Jahr) | 73.800 € | 77.400 € |
| Beitragsbemessungsgrenze RV (Monat) | 8.050 € | 8.450 € |
Was bedeutet das? Mehr Beschäftigte fallen unter die Beitragsbemessungsgrenze, was zu höheren Lohnnebenkosten führen kann. Die Gehaltsabrechnung muss entsprechend angepasst werden.
Digitale Zeiterfassung: Vorbereitung empfohlen
Obwohl die gesetzliche Ausgestaltung noch aussteht, ist klar: Die verpflichtende elektronische Zeiterfassung kommt. Arbeitszeiten müssen künftig vollständig, manipulationssicher und elektronisch dokumentiert werden.
Arbeitgeber, die noch mit Excel oder Papier arbeiten, sollten 2026 auf eine digitale Lösung umsteigen. Das spart nicht nur Zeit, sondern schafft auch Rechtssicherheit.
EU-KI-Verordnung: Regeln für KI im HR-Bereich
Die EU-KI-Verordnung (AI Act) bringt neue Anforderungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz – auch im Personalwesen. KI-gestützte Tools für Recruiting, Leistungsbewertung oder Personalverwaltung dürfen nur nach sorgfältiger Prüfung eingesetzt werden.
Wichtig für HR:
- Risikoprüfung für eingesetzte KI-Systeme durchführen
- Transparenz- und Dokumentationspflichten beachten
- Mitarbeitende im Umgang mit KI schulen
- Verbotene Anwendungen (z.B. Social Scoring) vermeiden
Steuerliche Änderungen: Freibeträge und Überstunden
Höhere Freibeträge für Ehrenamt
Ab 2026 steigen die steuerfreien Pauschalen:
- Übungsleiterfreibetrag: 3.300 Euro/Jahr (bisher 3.000 Euro)
- Ehrenamtspauschale: 960 Euro/Jahr (bisher 840 Euro)
Arbeitgeber müssen diese Änderungen in der Lohnabrechnung berücksichtigen, wenn Beschäftigte nebenberuflich ehrenamtlich tätig sind.
Steuerfreie Überstundenzuschläge (geplant)
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass Überstundenzuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei werden – allerdings nur für Stunden über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus. Die genaue Umsetzung bleibt abzuwarten.
Weitere Änderungen im Überblick
- Betriebsratswahlen 2026: In vielen Unternehmen stehen turnusmäßig Wahlen an – HR sollte den Zeitplan im Blick behalten
- Kurzarbeitergeld: Die verlängerte Höchstbezugsdauer von 24 Monaten soll auch 2026 gelten
- Digitaler Arbeitsvertrag: Schriftform-Erfordernisse werden weiter abgebaut, digitale Vertragsabschlüsse werden einfacher
- Plattformarbeit: Bis Dezember 2026 muss die EU-Richtlinie zu Plattformbeschäftigten umgesetzt werden
Checkliste: So bereiten Sie sich vor
Mit dieser Checkliste starten Sie gut vorbereitet ins neue Jahr:
- Löhne und Gehälter auf Mindestlohn-Konformität prüfen
- Minijob-Beschäftigungen überprüfen (neue 603-Euro-Grenze)
- Gehaltsstrukturen analysieren (Entgelttransparenz)
- Stellenanzeigen-Vorlagen mit Gehaltsangaben vorbereiten
- Sozialversicherungswerte in der Lohnabrechnung aktualisieren
- Digitale Zeiterfassung einführen oder optimieren
- KI-Tools auf Compliance prüfen
- Budget für steigende Lohnnebenkosten einplanen
Fazit
2026 bringt spürbare Veränderungen für Arbeitgeber – von höheren Lohnkosten über neue Transparenzpflichten bis hin zu mehr Digitalisierung. Wer sich frühzeitig vorbereitet, vermeidet Stress zum Jahreswechsel und bleibt rechtssicher aufgestellt.
