Kaum ein Thema beschäftigt Arbeitnehmer gegen Ende des Jahres so sehr wie das Weihnachtsgeld. Bekomme ich es überhaupt? Wie viel steht mir zu? Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse? Und darf der Arbeitgeber es einfach streichen? Dieser Beitrag beantwortet alle wichtigen Fragen rund um das Weihnachtsgeld – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Was ist Weihnachtsgeld? Definition
Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, die typischerweise im November oder Dezember ausgezahlt wird. Es handelt sich um eine Gratifikation – eine freiwillige oder vertraglich vereinbarte Zusatzleistung, die über das reguläre Grundgehalt hinausgeht. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht – er entsteht ausschließlich durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung.
Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Tarifvertrag
In vielen Branchen regeln Tarifverträge den Anspruch und die Höhe des Weihnachtsgelds verbindlich. Für tarifgebundene Arbeitnehmer gilt dieser Anspruch unmittelbar. Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber können durch eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag zur Zahlung verpflichtet sein.
Arbeitsvertrag
Ist Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag ausdrücklich zugesagt, besteht ein vertraglicher Anspruch. Die genaue Formulierung ist entscheidend:
- Feste Zusage ohne Vorbehalt: Begründet einen klagbaren Rechtsanspruch in der vereinbarten Höhe
- Zusage mit Freiwilligkeitsvorbehalt: Kein Rechtsanspruch – der Arbeitgeber kann die Zahlung jederzeit einstellen, ohne eine Änderungskündigung aussprechen zu müssen
- Widerrufsklausel: Anspruch besteht grundsätzlich, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wirtschaftliche Notlage) widerrufen werden
Betriebliche Übung
Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld durch betriebliche Übung entstehen: Zahlt der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld drei Jahre in Folge vorbehaltlos, entsteht daraus ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer – auch für die Zukunft. Um das zu vermeiden, muss der Arbeitgeber bei jeder Zahlung ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hinweisen und diesen Vorbehalt klar kommunizieren.
Gleichbehandlungsgrundsatz
Erhalten bestimmte Mitarbeitergruppen Weihnachtsgeld, andere vergleichbare jedoch nicht, kann der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz einen Anspruch auch für die benachteiligte Gruppe begründen – sofern kein sachlicher Differenzierungsgrund vorliegt. Minijobber und Teilzeitkräfte dürfen nicht pauschal vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden.
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?
Die Höhe ist nicht gesetzlich geregelt und variiert stark nach Branche, Unternehmen und Tarifvertrag:
| Bereich | Typische Höhe |
|---|---|
| Metallindustrie (IG Metall) | ~55 % eines Monatsgehalts |
| Chemie (BAVC) | ~75–100 % eines Monatsgehalts |
| Öffentlicher Dienst (TVöD) | Ca. 82,14 % des Monatstabellenentgelts |
| Handel | Oft fester Betrag oder anteilig |
| Privatwirtschaft ohne Tarif | Sehr variabel – häufig 0–100 % |
Laut WSI-Tarifarchiv erhalten in Deutschland rund 55–60 % aller Beschäftigten Weihnachtsgeld. Der Durchschnittsbetrag liegt je nach Branche bei 1.500 bis 3.000 Euro brutto.
Weihnachtsgeld und Steuern
Weihnachtsgeld ist vollständig steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und wird dem regulären Monatsgehalt im Auszahlungsmonat hinzugerechnet. Das kann im November oder Dezember zu einer spürbar höheren Lohnsteuerbelastung führen. Über die Jahressteuererklärung erfolgt jedoch ein Ausgleich – zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.
Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls an – auf das Weihnachtsgeld werden die üblichen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhoben, bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Steuerfreie Sachbezüge hingegen eignen sich als ergänzende Alternative.
Weihnachtsgeld bei Kündigung: Rückzahlungsklauseln
Viele Arbeitgeber knüpfen das Weihnachtsgeld an die Betriebszugehörigkeit zum Stichtag oder vereinbaren Rückzahlungsklauseln. Das ist grundsätzlich zulässig – aber an Grenzen gebunden:
Stichtagsregelung
Eine Klausel, die den Anspruch auf Weihnachtsgeld davon abhängig macht, dass der Arbeitnehmer am 31. Dezember noch im Unternehmen ist, ist nach der BAG-Rechtsprechung grundsätzlich zulässig – aber nur, wenn das Weihnachtsgeld ausschließlich Treue honoriert und keine Vergütung für bereits erbrachte Arbeit ist. Eine Kombination aus Vergütungs- und Treuecharakter kann dazu führen, dass die Klausel teilweise unwirksam ist.
Rückzahlungsklausel
Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen nach der Auszahlung, aber noch im selben Jahr, kann eine Rückzahlungsklausel wirksam sein – wenn:
- Das Weihnachtsgeld mehr als ein Monatsgehalt beträgt: Bindung bis zum 31. März des Folgejahres zulässig
- Das Weihnachtsgeld mehr als zwei Monatsgehälter beträgt: Bindung bis zum 30. Juni des Folgejahres zulässig
- Die Rückzahlung nicht greift, wenn der Arbeitgeber kündigt – sonst ist die Klausel unwirksam
Weihnachtsgeld und Krankheit
Erkrankte Arbeitnehmer haben grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf Weihnachtsgeld – solange das Arbeitsverhältnis besteht und kein wirksamer Ausschlussgrund vereinbart ist. Eine Klausel, die das Weihnachtsgeld bei langen Krankheitszeiten anteilig kürzt, ist zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist. Ein vollständiger Ausschluss bei Erkrankung wäre hingegen in der Regel unwirksam.
Weihnachtsgeld in der Probezeit
Ob auch Arbeitnehmer in der Probezeit Weihnachtsgeld erhalten, hängt von der Vereinbarung ab. Viele Regelungen sehen eine anteilige Zahlung vor (pro-rata), wenn das Arbeitsverhältnis noch keine 12 Monate besteht. Ist eine Stichtagsregelung vereinbart und endet die Probezeit vor dem Stichtag, besteht unter Umständen kein Anspruch.
Weihnachtsgeld streichen: Was ist möglich?
Besteht ein Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld (durch Vertrag, Tarif oder betriebliche Übung), kann der Arbeitgeber es nicht einfach einstellen. Er benötigt dafür:
- Zustimmung des Arbeitnehmers (einvernehmliche Änderung)
- Eine Änderungskündigung
- Einen wirksamen Widerrufsvorbehalt im Vertrag
Ist das Weihnachtsgeld hingegen mit einem klaren Freiwilligkeitsvorbehalt versehen, kann es jederzeit und ohne Begründung gestrichen werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Habe ich immer Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Nein. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Er entsteht nur durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung (drei vorbehaltlose Zahlungen in Folge).
Muss ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich kündige?
Nur wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel vereinbart ist. Diese darf jedoch nicht greifen, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Die maximale Bindungsdauer richtet sich nach der Höhe des Weihnachtsgelds.
Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?
Als reguläres Arbeitsentgelt – es wird dem Gehalt des Auszahlungsmonats hinzugerechnet und entsprechend versteuert. Über die Steuererklärung kann ein Ausgleich erfolgen.
Bekomme ich Weihnachtsgeld auch als Minijobber?
Wenn Vollzeitmitarbeiter im Betrieb Weihnachtsgeld erhalten und kein sachlicher Differenzierungsgrund vorliegt, haben Minijobber nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz Anspruch – anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.
Fazit: Weihnachtsgeld transparent und rechtssicher gestalten
Das Weihnachtsgeld ist ein beliebtes und wirksames Instrument der Mitarbeiterbindung – vorausgesetzt, es wird rechtssicher ausgestaltet. Arbeitgeber sollten klare Regelungen zu Anspruch, Höhe, Stichtagen und Rückzahlung treffen und bei freiwilligen Zahlungen konsequent auf den Freiwilligkeitsvorbehalt hinweisen. So bleibt das Weihnachtsgeld, was es sein soll: eine echte Wertschätzung für die Arbeit des Jahres.
