Minijob 2024/2025: Verdienstgrenze, Abgaben & Rechte

Arbeitsrecht
Minijobberin arbeitet in Teilzeit im Büro – geringfügige Beschäftigung

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst bis zu 556 Euro, bei der besondere Sozialversicherungsregeln gelten.

Nebenjob, Studentenjob, Rentnerarbeit – der Minijob ist in Deutschland eine der häufigsten Beschäftigungsformen. Rund 7 Millionen Menschen arbeiten in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Doch wie hoch ist die Verdienstgrenze aktuell? Was zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Welche Rechte haben Minijobber? Und was passiert, wenn die Grenze überschritten wird? Dieser Beitrag beantwortet alle wichtigen Fragen zum Minijob.

Was ist ein Minijob? Definition

Ein Minijob (auch geringfügige Beschäftigung oder 556-Euro-Job) ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem der monatliche Verdienst eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet. Die Besonderheit: Minijobber sind grundsätzlich von der Sozialversicherungspflicht befreit – mit Ausnahme der Rentenversicherung, von der sie sich aber befreien lassen können.

Rechtsgrundlage ist § 8 des Sozialgesetzbuchs IV (SGB IV). Es gibt zwei Arten von Minijobs:

  • Entgeltgeringfügiger Minijob (556-Euro-Job): Die häufigste Form – monatlicher Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze
  • Kurzfristiger Minijob (Saisonminijob): Beschäftigung auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt – unabhängig vom Verdienst

Verdienstgrenze 2024 und 2025

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Sie berechnet sich aus dem Mindestlohn × 130 Stunden pro Monat:

ZeitraumMindestlohnMinijobgrenze
Ab 01.10.202212,00 €520,00 €
Ab 01.01.202412,41 €538,00 €
Ab 01.01.202512,82 €556,00 €

Wichtig: Die Grenze gilt pro Monat. Ein gelegentliches Überschreiten (maximal 2 Monate im Jahr) ist möglich, wenn es unvorhersehbar war – zum Beispiel durch Vertretung eines erkrankten Kollegen. Regelmäßiges Überschreiten führt jedoch zum Verlust des Minijob-Status.

Abgaben beim Minijob: Wer zahlt was?

Arbeitgeberpauschalen

Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See):

AbgabeSatz
Rentenversicherung (Pauschale AG)15 %
Krankenversicherung (Pauschale AG, nur bei GKV-Mitgliedern)13 %
Lohnsteuer (Pauschalsteuer)2 %
Umlage U1 (Lohnfortzahlung)1,1 %
Umlage U2 (Mutterschaftsgeld)0,24 %
Insolvenzgeldumlage0,09 %
Gesamt (ca.)~31 %

Die Pauschalsteuer von 2 % übernimmt der Arbeitgeber – der Arbeitnehmer muss die Minijob-Einnahmen dann nicht in der Steuererklärung angeben (sofern keine andere Verpflichtung besteht).

Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung

Minijobber zahlen grundsätzlich einen Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 % (Differenz zwischen dem Arbeitnehmergesamtbeitrag von 18,6 % und der Arbeitgeberpauschale von 15 %). Wer den vollen Beitrag zahlt, erwirbt vollwertige Rentenansprüche – inklusive Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen und dem Anspruch auf Riester-Förderung.

Arbeitnehmer können sich von dieser Pflicht befreien lassen – dann zahlen sie gar nichts zur Rentenversicherung, verlieren aber auch die entsprechenden Ansprüche.

Rechte von Minijobbern

Minijobber sind vollwertige Arbeitnehmer und haben dieselben arbeitsrechtlichen Rechte wie Vollzeitkräfte – anteilig bezogen auf ihre Arbeitszeit:

  • Mindestlohn: Auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
  • Urlaub: Anteiliger Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
  • Kündigungsschutz: Bei mehr als 10 Mitarbeitern im Betrieb und mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit gilt das Kündigungsschutzgesetz
  • Mutterschutz und Elternzeit: Gelten auch für Minijobber
  • Gleichbehandlung: Minijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitmitarbeiter

Krankenversicherung im Minijob

Minijobber sind im Rahmen des Minijobs nicht krankenversichert – der Arbeitgeberbeitrag von 13 % dient lediglich als pauschaler Ausgleich an die Krankenkassen. Für die eigene Krankenversicherung müssen Minijobber anderweitig abgesichert sein:

  • Familienversicherung: Wer verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, kann über den Partner kostenlos mitversichert sein (unter Einkommensgrenzen)
  • Hauptjob: Wer einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat, ist dort versichert
  • Freiwillige Versicherung: Selbstständige, Studenten oder Rentner versichern sich selbst

Mehrere Minijobs gleichzeitig

Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben – aber es gibt wichtige Einschränkungen:

  • Wer einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat, darf daneben einen Minijob ausüben, ohne dass dieser sozialversicherungspflichtig wird.
  • Wird neben dem Hauptjob mehr als ein Minijob ausgeübt, werden die Verdienste aus allen Minijobs zusammengerechnet und sind dann sozialversicherungspflichtig.
  • Ohne Hauptjob werden mehrere Minijobs ebenfalls zusammengerechnet – bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze entsteht Sozialversicherungspflicht.

Minijob und Rente

Minijobs, für die keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, hinterlassen in der Rentenversicherung nur sehr geringe Spuren. Wer langfristig in Minijobs tätig ist und keine Pflichtbeiträge zahlt, riskiert eine sehr geringe Rente. Arbeitnehmer sollten die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht daher sorgfältig abwägen.

Minijob melden: Die Minijob-Zentrale

Alle Minijobverhältnisse müssen vom Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) angemeldet werden. Die Minijob-Zentrale ist zuständig für:

  • Anmeldung und Abmeldung von Minijobbern
  • Einzug der Pauschalabgaben
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Anmeldung erfolgt online über das Haushaltsscheckverfahren (für Privathaushalte) oder das normale Meldeverfahren (für gewerbliche Arbeitgeber).

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Es gibt keine gesetzliche Stundenbegrenzung – entscheidend ist allein der monatliche Verdienst. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro (2025) und einer Grenze von 556 Euro ergibt sich eine maximale monatliche Arbeitszeit von ca. 43 Stunden.

Was passiert, wenn die Verdienstgrenze überschritten wird?

Bei regelmäßiger Überschreitung wird das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig – rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Überschreitung. Das kann zu erheblichen Nachzahlungen führen. Gelegentliche Überschreitungen (bis zu 2 Monate pro Jahr) sind möglich, wenn sie unvorhergesehen waren.

Haben Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Wenn Vollzeitmitarbeiter im Betrieb Weihnachtsgeld erhalten und kein sachlicher Differenzierungsgrund vorliegt, haben Minijobber nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls Anspruch – anteilig.

Darf ich als Rentner einen Minijob ausüben?

Ja. Rentner können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird (seit 2023 gilt die frühere Hinzuverdienstgrenze nicht mehr). Ein Minijob ist für Rentner steuerlich oft besonders attraktiv.

Fazit: Minijob richtig nutzen und verwalten

Der Minijob bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Flexibilität – erfordert aber sorgfältige Verwaltung. Arbeitgeber müssen Verdienstgrenzen im Blick behalten, Arbeitszeiten dokumentieren und die Pauschalabgaben fristgerecht an die Minijob-Zentrale abführen. Eine digitale Zeiterfassung und eine saubere Entgeltabrechnung helfen dabei, Grenzüberschreitungen frühzeitig zu erkennen und Fehler zu vermeiden.