Urlaubsanspruch berechnen: Formel & Beispiele 2026

Arbeitsrecht
Arbeitgeber berechnet Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters am Computer

Der Urlaubsanspruch berechnet sich aus der gesetzlichen Mindestzahl von Urlaubstagen, der Arbeitszeit und der Betriebszugehörigkeit – mit klaren Formeln für jeden Fall.

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? Was gilt bei Teilzeit? Wie berechnet sich der Urlaub bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr? Und was passiert mit dem Urlaub, wenn ich kündige? Der Urlaubsanspruch klingt einfach – ist in der Praxis aber voller Detailfragen. Dieser Beitrag erklärt alle Berechnungsformeln und gibt konkrete Beispiele.

Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch fest:

  • 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (Montag–Samstag)
  • 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche (Montag–Freitag)

Die meisten Arbeitsverträge gewähren mehr – häufig 25 bis 30 Tage. Der gesetzliche Mindesturlaub darf arbeitsvertraglich nicht unterschritten werden.

Grundformel: Urlaubsanspruch berechnen

Die Grundformel für den jährlichen Urlaubsanspruch bei einer Vollzeitstelle mit 5-Tage-Woche:

Urlaubsanspruch = (Urlaubstage lt. Vertrag / 12) × Beschäftigungsmonate

Diese Formel wird immer dann angewendet, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr andauert.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen

Bei Teilzeit richtet sich der Urlaubsanspruch nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach der Stundenzahl. Die Formel:

Urlaubstage Teilzeit = (Urlaubstage Vollzeit / 5) × Arbeitstage pro Woche

Beispiel:

Ein Mitarbeiter arbeitet 3 Tage pro Woche. Der vertragliche Vollzeiturlaub beträgt 30 Tage.

30 / 5 × 3 = 18 Urlaubstage bei Teilzeit (3 Tage/Woche)

Das ist fair: Der Teilzeitbeschäftigte hat weniger Arbeitstage – und damit anteilig weniger Urlaubstage. Die Erholungszeit pro Woche bleibt aber gleich.

Urlaubsanspruch bei Eintritt im laufenden Jahr

Tritt ein Mitarbeiter im Laufe des Jahres ein, entsteht der Urlaubsanspruch anteilig:

Urlaubsanspruch = (Jahresurlaub / 12) × verbleibende volle Beschäftigungsmonate im Jahr

Beispiel:

Eintritt: 1. April, Jahresurlaub: 30 Tage (5-Tage-Woche)

Verbleibende Monate: 9 (April–Dezember)

30 / 12 × 9 = 22,5 Urlaubstage (kaufmännisch gerundet: 23 Tage)

Wichtig: Wartezeit

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG). Vor Ablauf der Wartezeit entsteht pro vollem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Urlaubsanspruch bei Kündigung und Austritt

Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen wird der Urlaubsanspruch ebenfalls anteilig berechnet:

Urlaubsanspruch = (Jahresurlaub / 12) × volle Beschäftigungsmonate im Austrittsjahr

Besonderheit: Erste Jahreshälfte

Scheidet ein Arbeitnehmer in der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni) aus, hat er nur Anspruch auf den anteiligen Urlaub. Scheidet er in der zweiten Jahreshälfte aus, hat er Anspruch auf den vollen Jahresurlaub – sofern die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt ist.

Beispiel:

Austritt: 31. März, Jahresurlaub: 30 Tage

30 / 12 × 3 = 7,5 Tage (gerundet: 8 Tage)

Nicht genommener Urlaub bei Kündigung wird finanziell abgegolten (Urlaubsabgeltung).

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Erkrankung während des Urlaubs: Wer während des Urlaubs erkrankt und ein ärztliches Attest vorlegt, bekommt die Krankheitstage nicht als Urlaubstage gewertet – sie bleiben erhalten (§ 9 BUrlG).

Langzeiterkrankung: Kann Urlaub wegen einer Langzeiterkrankung nicht genommen werden, verfällt er nicht sofort. Nach der EuGH-Rechtsprechung verfällt Urlaub bei durchgehender Erkrankung frühestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Mehr dazu: Resturlaub.

Urlaubsanspruch bei Minijob

Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub – anteilig zur Arbeitszeit:

Urlaubstage Minijob = (Urlaubstage Vollzeit / 5) × Arbeitstage pro Woche

Beispiel:

Minijobber arbeitet 2 Tage/Woche, Vollzeiturlaub im Betrieb: 28 Tage

28 / 5 × 2 = 11,2 Tage (gerundet: 12 Tage)

Praktische Tipps zur Urlaubsverwaltung

  • Digitale Urlaubsverwaltung: Mit einer digitalen Urlaubsverwaltung werden Ansprüche automatisch berechnet – Fehler durch manuelle Berechnung entfallen
  • Rundung: Ergibt die Berechnung einen Bruchteil, wird grundsätzlich kaufmännisch gerundet – es sei denn, der Arbeitsvertrag schreibt Aufrunden vor
  • Dokumentation: Jede Urlaubsnahme sollte dokumentiert werden, um Streitigkeiten bei Kündigung zu vermeiden

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viele Urlaubstage stehen mir bei einer 4-Tage-Woche zu?

Bei einem vertraglichen Jahresurlaub von 30 Tagen (5-Tage-Woche): 30 / 5 × 4 = 24 Urlaubstage.

Verfällt Urlaub am 31. Dezember automatisch?

Nicht automatisch. Nicht genommener Urlaub kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Zudem muss der Arbeitgeber auf den drohenden Verfall hinweisen – sonst verfällt er nicht. Mehr dazu: Resturlaub.

Hat mein Arbeitgeber das Recht, Urlaub abzulehnen?

Ja, bei dringenden betrieblichen Gründen. Der Arbeitgeber muss aber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen und darf Urlaub nicht willkürlich ablehnen.

Fazit: Urlaubsanspruch korrekt berechnen lohnt sich

Die korrekte Berechnung des Urlaubsanspruchs ist für Arbeitgeber eine rechtliche Pflicht und für Arbeitnehmer eine wichtige Grundlage zur Planung. Mit den richtigen Formeln, einer klaren Dokumentation und einer digitalen Urlaubsverwaltung lassen sich Fehler und Streitigkeiten zuverlässig vermeiden.